

Versicherungsunabhängige
Schadengutachten
Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden und die daraus entstandenen Kosten in vollem Umfang zu begleichen.
Sie haben das Recht auf die Feststellung der Schadenhöhe durch einen freien, anerkannten KFZ-Sachverständigen, der Ihren Schaden unabhängig bewertet.
Ein Schadengutachten dient der Beweissicherung und dokumentiert die Fahrzeugdaten und den Fahrzeugzustand.
Wir ermitteln in dem Gutachten den Wiederbeschaffungswert (Fahrzeugwert vor dem Unfall), den Restwert (Fahrzeugwert nach dem Unfall), die Reparaturkosten und die Reparaturdauer. Weiter enthält das Gutachten immer eine Stellungnahme zur merkantilen Wertminderung und eine Stellungnahme zu vorzunehmenden (oder nicht vorzunehmenden) Abzügen für Wertverbesserung.
Sie erhalten eine ausführliche Dokumentation zur Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Weiter schaffen wir die Grundlage für die Nutzung eines Leihwagens oder die Durchsetzung einer Nutzungsausfallentschädigung.
Wir wollen dazu beitragen, dass Ihr Schaden zu 100% reguliert wird.
Wir stellen sicher, dass die Begutachtung Ihres Fahrzeuges unverzüglich durchgeführt wird, damit alle Beweise zeitnah gesichert sind.
Wir begutachten neben Pkw alle Nutzfahrzeuge, Lkw, Omnibusse, Motorräder, Land- und Forstmaschinen, Sonderfahrzeuge und Oldtimer.